Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

  • 1.1. Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen LIMOUSINEN LINZ und dem Kunden sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Leistungen werden ausschließlich auf diesen Grundlagen durchgeführt.
  • 1.2. Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für Verträge zur Buchung von unseren Limousinen inklusive Personenbeförderung und sonstige Nebenleistungen.
  • 1.3. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Limousinen Linz nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  • 1.4. Der Auftrag kommt erst nach vollständiger Einigung und gegenseitigem Einvernehmen schriftlich oder auch telefonisch zustande. Beide Vertragspartner handeln im Sinne des Anderen. Eine Auftragsbestätigung/Rechnung per E-Mail ist verbindlich.
  • 1.5. Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von uns.
  • 1.6. Stehen die AGBs mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit uns  in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen diese AGB vor.

2. Auftrag – Zustandekommen des Vertrags

  • 2.1. Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen, ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personenbeförderung bis maximal 8 Personen, kommt nur dann zustande, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde.
  • 2.2. Die Pauschalvereinbarungen und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
  • 2.3. Bei telefonischen, fernmündlichen oder schriftlichen Anfragen des Kunden wird dem Kunden ein schriftliches, oder auch telefonisches freibleibendes, unverbindliches Anbot inklusive Preisen unterbreitet. Anfragen können beliebig angefordert werden. Der Vertrag gilt als abgeschlossen mit dem Eingang der Bestätigung des Kunden oder der telefonischen Buchung nach vollständiger Einigung beider Parteien. Der Vertrag gilt somit verbindlich, und es treten auch umgehend unsere Stornogebühren in Kraft.
  • 2.4. Die Nutzung der gebuchten Limousine wird durch einen Dienstleistungsvertrag (Chauffeurdienstleistung) geregelt. Mündliche Vereinbarungen, welche auf dem Auftrag/Rechnung nicht niedergeschrieben sind, haben keine Gültigkeit.
  • 2.5. Der Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn unser Angebot schriftlich oder telefonisch bestätigt wird. Eine Beförderungspflicht besteht nicht, alle Fahrgäste müssen sich auf Nachfrage ausweisen können.
  • 2.6. Jede Auftragserteilung bedarf einer gültigen Bankverbindung seitens des Auftragsgebers, es mus die Rechnung oder Anzahlungsrechnung sofort überwiesen werden, wenn es einen Restbetrag gibt muß der 7 Tage vor dem Termin überwiesen werden.
  • 2.7. Die aktuelle Preisliste und die Auftragsbestätigung/Rechnung sind Bestandteile der Vertragsbedingung.
  • 2.8. Auftragsbestätigungen per E-Mail oder SMS gelten als verbindlich.
  • 2.9. Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber zu entrichten.
  • 2.10. Die Buchung des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich mit Fahrer. Der Fahrer wird im Auftrag des Kunden tätig und ist während der Buchungsdauer verantwortlich. Er hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder das Risiko besteht, dass das Fahrzeug oder Fahrgäste zu Schaden kommen könnten.
  • 2.11. Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.
  • 2.12. Auftragsänderungen. Zu Änderungen des Auftragsumfanges ist der Fahrer nur insoweit ermächtigt, als

a)    diese mit uns abgesprochen werden.

b)    diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreiten. Bei Unvermögen oder  Unmöglichkeit ist die Haftung auf Schadensersatz und/oder Erfüllung ausgeschlossen.

  • 2.13. Der Auftraggeber hat seine Begleitung /
    Mitfahrer über die Verhaltensmaßregeln dieser AGBs zu informieren und
    deren Einhaltung zu gewährleisten.

3. Preise

  • 3.1. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste, welche freibleibend ist.
  • 3.2. Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten.
  • 3.3. Pauschalangebote oder Aktionen gelten nur kurzfristig oder für einen bestimmten Auftrag. Sollte die Dauer der Buchung darüber hinaus gehen, gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste.
  • 3.4. Etwaige Zusatzkosten sind nicht in den Preisen enthalten wie z.B.  Parkgebühren, Telefon, Hotelübernachtungen, Eintritte, Mautgebühren (ausgenommen der Vignette für österreichische Autobahnen), Bahnfahrkarten, Fährkosten oder ähnliches und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • 3.5. Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich auf die Dauer der gewünschten Buchung vom Abfahrtsort bis zum Zielort. Die km werden vom Firmensitz – Abfahrtsort – Zielort – und wieder zurück zum Firmensitz berechnet.
  • 3.6. Sämtliche Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • 3.7. Sollte es sich im Angebot übermittelten Preis nicht um einen Pauschalpreis handeln so setzt sich der Preis aus der einer Stundenpauschale inklusive der gefahrenen Kilometer zusammen. Bei Überschreitung der Kilometerpauschale, wird ein im Vertrag vereinbartes zusätzliches Entgelt pro gefahrenen Kilometer berechnet. Abrechnungsgrundlage hierfür ist der Tageskilometer im Tachometer, den der Kunde vor Fahrtantritt, während oder auch nach Beendigung der Fahrt jederzeit überprüfen kann.
  • 3.8. Im Regelfall wird bei Buchungen eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes  verrechnet, aber mindestens € 100,- und kann in Bar oder per Überweisung erfolgen, wenn nicht anders vereinbart. Der Termin ist erst fix gebucht wenn die Überweisung innerhalb von 7 Tagen bei uns eingelangt ist.
  • 4.8. bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor den Termin anderwertig zu vergeben.

4. Zahlungsbedingungen

  • 4.1. Die Limousinenfahrt, der Ablauf, eventuelle
    Zusatzleistungen stehen auf der Rechnung, den Rechnungsbetrag hat der
    Kunde ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu tilgen. Der
    Restbetrages  ist 7 Tage vor dem Termin zu überweisen.
  • 4.2. Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet.
  • 4.3. Wird bei Verzug des Kunden in weiterer Folge
    ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich dadurch ergebenden
    Kosten zu tragen.
  • 4.4 „Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges
    verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Verzugszinsen in der Höhe
    von 4 % pro Jahr. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer
    durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu
    gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender
    außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit
    diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung
    stehen.”
  • 4.5. Für jede Mahnung kann eine Gebühr von 5,00 € eingehoben werden.

5. Stornierung des Vertrages durch den Auftraggeber

  • 5.1. Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden.
  • 5.2. Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Zahlungen fällig.

  • STORNIERUNG bis 3 Wochen (21 Tage) vor Auftragsdatum: 30 % des Gesamtbetrages mindestens jedoch € 100,-
  • bis 2 Wochen (14 Tage) vor Auftragsdatum: 50 % des Gesamtbetrages mindestens jedoch € 150,-
  • bis 1 Wo (7 Tage) vor Auftragsdatum: 80% des Gesamtbetrages
  • danach 100%

  • 5.3. Nichtangetretene Fahrten ohne vorherige Absage werden mit 100 % berechnet.
  • 5.4. Nicht in der üblich vermerkten Preisliste,
    vereinbarte Sonderaufwendungen, berechnen wir unabhängig von der
    Rechtzeitigkeit der Stornierung.
  • 5.5. Für Fremdleistungen (z. B. Hotel,
    Restaurantreservierung, Flugzeug, Hubschrauber usw.), die von unseren
    Partnern gestellt werden, gelten deren Stornofristen und -gebühren, die
    wir mit der Auftragsbestätigung ohne Aufschlag darstellen.
  • 5.6. Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden
    Stornierungen nur in schriftlicher Form gültig und müssen die eindeutige
    Definition des Auftrages enthalten. Es gilt der Eingangsstempel des
    Auftragnehmers.
  • 5.7. Eine Verkürzung der Buchungsdauer entbindet
    den Kunden nicht von seinen vertraglich Vereinbarungen, insbesondere
    nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Preis für die Fahrt zu
    zahlen.
  • 5.8. Storniert der Kunde den Vertrag aus
    ungewöhnlichen oder unvorhersehbaren Gründen ohne persönlichen
    Verschulden wie z.B. Naturkatastrophen (z.B. Flut, Feuer, etc.), Krieg
    oder Terrorismus so entfallen die unter Punkt 6.2. vermerkten Kosten für
    die Stornierung. Es bedarf jedoch einer schriftlichen Übermittlung
    unter Angaben der Gründe.

6. Vertragsstornierung durch LIMOUSINEN LINZ

  • 6.1. Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden.
  • 6.2. Wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird
    (z.B. Witterungsbedingungen, technischer Defekt, unvorhersehbare
    Ereignisse,…) oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen
    obliegende Pflicht, insbesondere wenn er die vereinbarte Anzahlung nicht
    leistet, ist Limousinen Linz  berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
  • 6.3. Bei Stornierung durch uns werden maximal die
    bereits bezahlten Kosten zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz
    oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.

7. Pflichten des Auftraggebers/Fahrgäste

  • 7.1. Die Anzahl der zu befördernden Fahrgäste
    variiert und ist abhängig von Statur und Bequemlichkeitsempfinden des
    Fahrgastes. Der Chauffeur ist berechtigt, Personen nicht zu befördern,
    wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nicht zulassen.
  • 7.2. Verhalten im Fahrzeug Den Anweisungen des
    Chauffeurs ist grundsätzlich Folge zu leisten. Der Chauffeur hat die
    Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt und ist stets um das
    Wohl seiner Fahrgäste bemüht.

a)   Während der gesamten Fahrt gilt die StVO insbesondere die Anschnallpflicht.

b)   Den Fahrgästen ist es
untersagt, während der Fahrt Türen zu öffnen, Gegenstände aus den
Fenstern zu werfen oder sich in einer anderen Art ordnungswidrig zu
verhalten.

c)   Die Ausstattung der Fahrzeuge (Lederbezüge, Verkleidungen, usw.) ist pfleglich zu behandeln.

  • 7.3. Verbotene Nutzungen der Fahrzeuge von LIMOUSINEN LINZ dürfen nicht genutzt werden:

a)   zur Beförderung von gefährlichen Stoffen oder Gegenständen jegliche Art.

b)   zur Begehung von Straftaten im Sinne des österreichischen Strafgesetzbuches.

c)    zu Fahrten, die über den
vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen. Es ist dem Kunden weiterhin
untersagt, den Fahrer zu den unter Ziffern. a-c aufgeführten Nutzungen
aufzufordern, anzuweisen oder anordnen.

  • 7.4. Das Rauchen ist in unseren Fahrzeugen nicht  gestattet.
  •  7.5. Das Mitbringen von Speisen und
    Getränken ist in den Fahrzeugen nicht gestattet, bei
    Nichteinhaltung verrechnen wir einen Betrag von € 70.- für Mehraufwand (
    Reinigung…)
  • 7.6. Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften zu beachten.
  • 7.7. Die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit darf vom Chauffeur auch auf Wunsch des Fahrgastes nicht überschritten werden.
  • 7.8. Wenn Sie die Limousine mit Chauffeur über
    einen Längeren Zeitraum buchen, steht Ihnen der Chauffeur täglich max.
    12 Stunden, mit halbstündiger Pause nach jeweils 6 Stunden Fahrtzeit zur
    Verfügung. Wahlweise dürfen wir auch mehrere Chauffeure für eine
    Buchungsdauer einsetzen. Entstehende Spesen und Übernachtungskosten sind
    nach Absprache vom Kunden für den Chauffeur angemessen zu übernehmen.
    Einzelheiten werden schriftlich im Vertrag geregelt. Eine Verlängerung
    der Buchungsdauer ist möglich, sofern die Verfügbarkeit des Fahrzeuges
    gegeben ist.
  • 7.9. Für die Beförderung von Babys, Kleinkindern
    und Kindern (Kinder unter 14 Jahre und unter 150cm Körpergröße) erfolgt
    nur mit den entsprechenden Kindersitzen, die der Kunde mitnimmt wenn
    nich anders vereinbart. Der Kunde hat bei Vertragsschluss darauf
    hinzuweisen dass Kinder befördert werden.

8. Rechte und Pflichten von Limousinen Linz

  • 8.1. Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges:
    Limousinen Linz verpflichtet sich, dem Kunden ein gemäß StVO
    (Straßenverkehrsordnung) verkehrssicheres und regelmäßig technisch
    gewartetes Fahrzeug nebst Zubehör bereitzustellen.
  • 8.2. Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand.
  • 8.3. Alle Angebote von uns  gelten ausschließlich für Fahrten mit Chauffeur.
  • 8.4. Das Fahrzeug besitzt eine Konzession im Mietwagen-Gewerbemit Beistellung eines Lenkers.
  • 8.5. Zuwiderhandlungen oder Verstöße gegen diese
    AGBs berechtigen den Auftragnehmer zum sofortigen ersatzlosen
    Fahrtabbruch. In diesem Fall wird der volle vereinbarte Preis inklusive
    aller Neben- und Sonderleistungen verrechnet.

9. Haftung des Kunden

  • 9.1. Der Kunde haftet für alle von ihm oder anderen
    hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen am Fahrzeug
    und gegenüber dem Fahrer persönlich und uneingeschränkt. Wir sind wir
    berechtigt Schadensersatz /Reinigungskosten ( z.B.: kotzen € 450.-) von
    Ihnen einzufordern.
  • 9.2. Vom Kunde (oder von ihm beauftragten Dritten)
    angebrachten Dekorationen, Beschriftung und Anbauten sind vom Kunden
    wieder zu entfernen. Er Haftet für alle Folgeschäden.
  • 9.3. Zusätzlich hat der Verursacher den entstehenden Nutzungsausfall der Limousine in voller Höhe zu erstatten.
  • 9.4. Es ist strengstens
    untersagt Getränke, sowie Inventar wie z.B. Gläser etc. aus dem Fahrzeug
    zu entwenden. Hierbei handelt es sich um Diebstahl.

    Oben genanntes wird von uns zur Anzeige gebracht.

10.  Haftung von LIMOUSINEN LINZ

  • 10.1. Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle
    wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder
    grobe Fahrlässigkeit von uns zurückzuführen.
  • 10.2. LIMOUSINEN LINZ  haftet nicht für evtl.
    eintretende Beschädigung von Gepäckstücken und deren Inhalt, für
    elektronische Geräte und für sonstige diverse Waren und Güter, die im
    Fahrzeug transportiert werden.
  • 10.3. Terminzusagen, auch wenn diese in
    schriftlicher Form erfolgen, sind stets nur voraussichtliche
    Zeitangaben. Entsteht durch äußere Umstände eine Zeitverzögerung
    übernimmt LIMOUSINEN LINZ keinerlei Haftung. Das Geltend machen von
    daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Kunden ist in
    jedem Fall ausgeschlossen.

11. Schadenersatzansprüche

  • 11.1. Schadensersatzansprüche gegen LIMOUSINEN LINZ
    aufgrund einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem
    Rechtsgrund, insbesondere wegen einer Pflichtverletzung sind
    ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden
    Weise handelt.
  • 11.2. In Fällen von unvorhersehbaren Ereignissen
    haftet Limousinen Linz nicht, wie z.B. Verzögerung des Fahrtantritts
    durch äußere Umstände, Verkehrsprobleme, technischer Defekt am Fahrzeug,
    d.h. jeglicher Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  • 11.3. Soweit die Haftung von Limousinen Linz
    ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
    Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
    Erfüllungsgehilfen.

12. Mängelrüge

  • 12.1. Mängel am Fahrzeug oder der Dienstleistung
    müssen vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung, d.h. Kenntnisnahme,
    derselben an uns gemeldet werden.
  • 12.2. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so
    gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch von
    LIMOUSINEN LINZ gegen den Kunden bleibt unberührt. Das Recht des Kunden,
    Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der
    gesetzlichen Verjährungsfrist.

13. Änderungsvorbehalt

  • 13.1. LIMOUSINEN LINZ  behält sich das Recht vor,
    für alle angebotenen Dienstleistungen Subunternehmen einzusetzen oder
    einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen.
    Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen oder besseren
    Kategorie handeln.

14. Bildmaterial

  • 14.1. Der Kunde gibt sein Einverständnis das von uns angefertigte Bildmaterial von ihm für unsere Werbezwecke zu verwenden.
  • 14.2. Durch die Bekanntgabe der  Kontaktdaten sind wir berechtigt Infos, Angebote, Neuigkeiten… per Mail oder SMS zu schicken.

15. Gerichtsstand

  • 15.1. Gerichtsstand für beide Seiten ist im Streitfall Linz